TSE Pflicht für Kassen
Jedes System benötigt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gemäß der Kassensicherungsverordnung
Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?
Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (oder einfach "TSE) ist ein Sicherheitschip, der verhindert, dass Daten in der Kasse manipuliert werden. Manipulieren bedeutet im Zusammenhang mit einer Registrierkasse nichts anderes, als dass die Daten, die in die Kasse eingetippt worden sind, nachträglich geändert oder gelöscht werden. Seit dem 01.01.2020 besteht eine Pflicht zur Benutzung einer TSE gemäß der Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV).
Diese verschlüsselt dann alle Daten in der Kasse. Daraus resultieren auch die längeren Kassenzettel und die kryptischen langen Zahlenfolgen mit Buchstaben, mit denen ein normaler Bürger nichts anfangen kann. Diese scheinbar belanglosen Zahlen bezeugen, dass die Daten durch den Chip verschlüsselt worden sind.
Warum gibt es eine TSE?
Lange Zeit wurden Daten im Nachhinein gefälscht, sodass die Steuerlast des Unternehmens wesentlich niedriger war, als die tatsächliche. So entgingen dem Fiskus jährlich Schäden in höhe von mehreren Milliarden Euro. So kam es dazu, dass nach dem GoBD Kassenstandard der Staat mittels Verschlüsselungstechniken den Betrug an Kassen vorbeugen konnte. Die technischen Details dazu wurden in der vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) veröffentlichten technischen Richtlinie TR-03153 festgehalten.
Die TSE besteht aus drei Bestandteilen:
- Sicherheitsmodul
- Speichermedium
- einheitliche digitale Schnittstelle
Was müssen Sie tun? Vorteile Hardware TSE
Zunächst einmal benötigen Sie ein Kassensystem welches mit einer TSE ausgerüstet werden kann. Die Software sollte zudem den DSFinV-K Datenstandard beherrschen. Die TSE selbst (vom Hersteller Swissbit oder Bundesdruckerei) kann direkt in die Kasse eingesetzt werden. Diese hat dabei die Form einer MicroSD Karte. Das Format kennt man zum Beispiel aus Speicherkarte von modernen Smartphones.
Die Hardware TSE hat dabei den Vorteil, dass Sie nahezu ausfallsicher ist. Das heißt, dass Sie unabhänhig von einer funktionierenden Internetverbindung und Serverproblemen arbeiten können. Datensicherungen können Sie dennoch etwa auf einen USB Stick, externen Computer oder ins DATEV meinFiskal Rechenzentrum (optional) sichern.
Im Übrigen:
Hardware TSEs sehen meist auf den ersten Blick teurer als die Online TSE aus. Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass ein monatlicher Betrag auf eine Laufzeit von beispielsweise 5 Jahren 600€ ausmacht - im Vergleich: eine Hardware Swissbit MicroSD Karte kostet etwa 320€. Die Hardware ist also um Welten günstiger.
TSE Frist 30.09.2020
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Sie mit der Umrüstung bis zum 31.03.2021 warten dürfen. Einen solchen Sicherheitschip hätte man bis zum 31.09.2020 (abhängig je nach Bundesland; ggf. sogar 30.08.2020) bestellen müssen. Nur so konnte man einer Strafzahlung entgehen, die eines Tages auf einen zukommen.
Wir - als Kassenfachhändler - haben dann Zeit bis zum 31.03.2021 diese Aufträge abzuarbeiten.
Im Übrigen: Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland Stand Januar 2022 nicht. Die soll aber wohl auch bis spätestens 2025 kommen.